Die indonesische Steuerbehörde wird gemäß der neuen Verordnung Nr. 108/2025 des Finanzministeriums beginnen, Daten von Anbietern von E-Wallets und Kryptowährungsdiensten zu sammeln. Diese Verordnung verpflichtet sowohl Bank- als auch Nicht-Bank-E-Wallet-Anbieter sowie Kryptowährungsbörsen, Konto- und Transaktionsdaten zu Steuerzwecken mit der Generaldirektion für Steuern zu teilen. Dieser Schritt steht im Einklang mit dem aktualisierten Common Reporting Standard und dem Crypto-Asset Reporting Framework der OECD. Die Verordnung zielt darauf ab, Zahlungsdienstleister und Betreiber von E-Geld in das Finanzinformationsmeldesystem Indonesiens zu integrieren. Ab 2027 wird Indonesien automatisch Informationen über E-Wallets und Kryptowährungsvermögen mit kooperierenden Ländern austauschen, wobei Daten aus dem Jahr 2026 verwendet werden. Diese Initiative ist Teil eines umfassenderen Bemühens, die Steuereinhaltung und Transparenz im digitalen Finanzsektor zu verbessern.