Das DAC8-Gesetz der Europäischen Union, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, verpflichtet verwahrende Krypto-Plattformen dazu, die Identitäten der Nutzer, Steuer-IDs und Transaktionshistorien an die nationalen Steuerbehörden zu melden, was bei Krypto-Nutzern Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes hervorruft. Diese Regelung gilt sowohl für Plattformen innerhalb der EU als auch für solche außerhalb der EU, die europäische Kunden bedienen, wobei eine Nichtbefolgung möglicherweise zur Aufnahme in eine schwarze Liste führen kann.
Während DAC8 darauf abzielt, die Transparenz bei Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten zu erhöhen, betrifft es nicht nicht-verwahrende Wallets, die den Nutzern weiterhin Privatsphäre bieten. Infolgedessen erkunden europäische Krypto-Investoren datenschutzfreundliche Methoden wie anonyme Swaps, Bargeld-ATMs und Tools wie Ghosty.cash, um ihre digitalen Vermögenswerte legal zu schützen. Das Gesetz unterstreicht das Engagement der EU für Transparenz und Steuerdurchsetzung und löst Diskussionen über die Datenschutzimplikationen innerhalb der Krypto-Community aus.
EU-DAC8-Gesetz beendet anonyme Krypto-Bestände bis 2026
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