Die französische Nationalversammlung hat vorläufig eine Änderung genehmigt, die die bestehende Immobilienvermögenssteuer (IFI) auf zuvor ausgenommene Vermögenswerte wie Gold, Kryptowährungen und Kunst ausdehnt. Die neue Steuer, die mit einem einheitlichen Satz von 1 % festgesetzt wird, gilt nur für Personen mit einem Nettovermögen von über 2 Millionen Euro. Zusätzlich kann ein Hauptwohnsitz einen Abzug von bis zu 1 Million Euro erhalten. Das französische Finanzministerium schätzt, dass diese Steuer jährlich zusätzliche 2 Milliarden Euro einbringen könnte.