Die Türkei hat einen Vorschlag für ein duales Steuersystem auf Kryptowährungstransaktionen vorgestellt, das eine Transaktionssteuer von 0,03 % und eine vierteljährliche Abgabe von 10 % auf den Nettogewinn aus dem Handel vorsieht. Der dem Großen Nationalen Parlament der Türkei vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, digitale Vermögenswerte in das formelle Steuersystem zu integrieren, wobei Verluste abgezogen werden können und die First In, First Out (FIFO)-Methode zur Gewinnberechnung angewendet wird. Der Vorschlag gibt dem Präsidenten die Befugnis, die Steuersätze anzupassen, was einen bedeutenden Schritt zur Definition der Krypto-Steuerlandschaft in der Türkei darstellt.
Die Gesetzgebung strebt an, Einkünfte aus Kryptowährungen unter das nationale Finanzrecht einzuordnen und sie mit bestehenden Einkommensstrukturen in Einklang zu bringen. Sie beinhaltet Compliance-Anforderungen für inländische Dienstleister, um sicherzustellen, dass Transaktionen registriert und transparent sind, im Einklang mit den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche. Der Gesetzentwurf befreit außerdem Übertragungen von Krypto-Assets von der Mehrwertsteuer, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern und sich an internationalen regulatorischen Trends zu orientieren. Die Umsetzung soll zwei Monate nach der offiziellen Veröffentlichung beginnen, wobei sich die Marktteilnehmer auf betriebliche Anpassungen vorbereiten.
Türkei schlägt duales Kryptosteuer-System mit Transaktions- und Gewinnabgaben vor
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