Frankreich schreitet mit dem Änderungsantrag Nr. 1649AC voran, der die Bürger verpflichtet, den genauen Marktwert ihrer selbstverwahrten Kryptowährungen anzugeben. Diese Anforderung gilt auch dann, wenn keine steuerpflichtigen Transaktionen stattgefunden haben. Dieser Schritt hat Kritik ausgelöst, wobei Gegner argumentieren, dass es sich um eine Verletzung der Privatsphäre handelt und dies zur Schaffung eines "Daten-Honeypots" führen könnte, der sensible Informationen wie Namen, Adressen und genaue Krypto-Bestände enthält.