Die Übergangsfrist der Europäischen Union für die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) endet am 1. Juli 2026. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat vorgeschrieben, dass Krypto-Asset-Dienstleister ohne MiCA-Zulassung bis zu diesem Datum keine EU-Kunden mehr bedienen dürfen. Unternehmen mit anhängigen Anträgen sind ebenfalls verpflichtet, mit der Abwicklung ihrer Geschäfte zu beginnen und die Migration der Kunden zu organisieren.