Ein US-Bundesgericht hat einen von CoinFlip und Private IT Corporation beantragten einstweiligen Notfallbeschluss gegen das Verbot von Krypto-Geldautomaten in Tennessee abgelehnt, das am 1. Juli in Kraft getreten ist. Das Gericht entschied, dass die Kläger die rechtlichen Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung trotz ihrer Behauptungen finanzieller Schäden nicht erfüllten. Tennessees Generalstaatsanwalt Jonathan Skrmetti bezeichnete Krypto-Geldautomaten als Werkzeuge für Betrügereien und behauptete, dass sie selten für legitime Zwecke genutzt werden. Das Verbot stuft die Installation oder den Betrieb eines Krypto-Geldautomaten als ein Vergehen der Klasse A ein. Die verfassungsrechtliche Anfechtung des Verbots wird fortgesetzt, wobei eine endgültige Entscheidung über dessen langfristige Durchsetzbarkeit noch aussteht.