Südkorea wird ab dem 1. Januar 2027 mit der Besteuerung virtueller Vermögenswerte beginnen, im Rahmen einer neuen Initiative des Nationalen Steueramts. Einkünfte aus der Übertragung und Vermietung virtueller Vermögenswerte werden als "sonstige Einkünfte" eingestuft und unterliegen einem Steuersatz von 22 %. Dies umfasst eine 20%ige Steuer auf sonstige Einkünfte sowie eine 2%ige lokale Einkommenssteuer auf jährliche Gewinne, die 2,5 Millionen KRW übersteigen. Von dieser Maßnahme werden voraussichtlich etwa 13,26 Millionen Steuerzahler betroffen sein, wobei die Vorbereitungen für die Umsetzung der Steuer im Januar 2026 beginnen sollen, um einen reibungslosen Ablauf der umfassenden Einkommensteuererklärung 2028 zu gewährleisten.