Südkorea wird ab dem 1. Januar 2027 eine Besteuerung von virtuellen Vermögenswerten einführen, wie von Moon Kyung-ho, Direktor der Einkommenssteuerabteilung im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, bestätigt wurde. Diese Ankündigung stellt die erste offizielle Stellungnahme des Ministeriums zur Besteuerung virtueller Vermögenswerte dar. Die Steuer wird Einkünfte aus der Übertragung oder dem Verleih virtueller Vermögenswerte als sonstige Einkünfte klassifizieren, die mit einem Steuersatz von 22 % auf Gewinne über 2,5 Millionen KRW besteuert werden. Die neue Steuerregelung wird etwa 13,26 Millionen Anleger betreffen. Der Nationale Steuerdienst erarbeitet derzeit Richtlinien und hat Gespräche mit den fünf größten Betreibern virtueller Vermögenswerte des Landes geführt. Es wird erwartet, dass bald eine gesetzliche Bekanntmachung veröffentlicht wird, die die Einzelheiten des Besteuerungsverfahrens darlegt.