Die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) hat ein No-Action-Schreiben herausgegeben, das Anlageberatern erlaubt, staatlich genehmigte Treuhandgesellschaften als qualifizierte Verwahrer für Kryptowährungsvermögen zu nutzen. Diese Entscheidung schafft Klarheit im Rahmen des Investment Advisers Act von 1940, der vorschreibt, dass Kundenvermögen bei einem qualifizierten Verwahrer gehalten werden müssen, typischerweise einer Bank oder einer Treuhandgesellschaft mit nationalen Treuhandbefugnissen.
Diese Richtlinie ermöglicht es Anlageberatern und registrierten Fonds, staatliche Treuhandgesellschaften für die Verwahrung von Kryptowährungen in Betracht zu ziehen, sofern sie eine sorgfältige Prüfung durchführen und feststellen, dass dies im besten Interesse ihrer Kunden ist. Dieser Schritt wird voraussichtlich den Markt für Krypto-Verwahrung erweitern und mehr Unternehmen wie Coinbase, Ripple, BitGo und WisdomTree Funds als qualifizierte Verwahrer anerkennen. Brian Daly von der SEC bemerkte, dass es sich zwar um ein Mitarbeiterschreiben handelt, zukünftige Regelungen das Thema jedoch weiter behandeln könnten.
SEC erlaubt staatlich genehmigte Treuhandgesellschaften als Krypto-Verwahrer
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