Der Finanzausschuss der russischen Staatsduma hat die endgültige Fassung eines Gesetzesentwurfs zur Regulierung von Kryptowährungen genehmigt, der nun in die zweite Lesung geht. Wichtige Änderungen umfassen die Abschaffung der Pflicht zur Meldung von Krypto-Wallet-Adressen; künftig ist nur noch die Deklaration von Guthaben und Transaktionsflüssen erforderlich, um sensible Informationen zu schützen. Der Gesetzentwurf erlaubt außerdem den legalen Kauf von Wertpapieren und russischen digitalen Finanzanlagen mit Kryptowährungen. Zudem könnten lizenzierte russische Broker und Vermögensverwalter unter der Voraussetzung einer „freundlichen“ Gerichtsbarkeit auf ausländischen Krypto-Börsen handeln dürfen. Für nicht-professionelle Investoren wird ein Jahreslimit von 300.000 Rubel über einen einzigen Vermittler festgelegt, wobei der Handel auf hochliquide Kryptowährungen beschränkt ist. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine zweitägige Sperre für große Überweisungen ins Ausland und an Dritte vor, wobei noch unklar ist, ob das Verbot von nicht-kustodialen Wallets bestehen bleibt.