Bundesanwälte sind entschlossen, die Verurteilung des Tornado Cash-Mitbegründers Roman Storm aufrechtzuerhalten, trotz jüngster Richtlinien des Justizministeriums (DOJ) zu dezentralen Systemen. In einer ausführlichen 113-seitigen Eingabe argumentieren sie, dass die Beweise, die Storms Verurteilung im August wegen Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldübermittlungsgeschäfts stützen, erheblich sind. Die Jury war bei schwerwiegenderen Anklagen wegen Geldwäsche und Umgehung von Sanktionen in einer Pattsituation.
Storms Verteidigung argumentiert, dass die Regierung die kriminelle Absicht nicht nachweisen konnte und dass der Prozess nicht in New York hätte stattfinden dürfen. Die Staatsanwälte hingegen behaupten, dass Beweise zeigen, dass Storm und seine Mitstreiter die Kontrolle über Tornado Cash behielten, was die Behauptungen der Dezentralisierung infrage stellt. Sie widerlegen auch die Darstellung der Verteidigung, der Fall sei auf Fahrlässigkeit oder durch die Meinungsfreiheit geschützt. Trotz der DOJ-Richtlinien, die gegen ähnliche Anklagen in dezentralen Kontexten raten, treiben die Staatsanwälte den Fall gegen Storm weiter voran.
Staatsanwälte bemühen sich, die Verurteilung von Roman Storm trotz DOJ-Richtlinien aufrechtzuerhalten
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