Polen hat die EU-DAC8-Richtlinie offiziell in seine nationale Gesetzgebung aufgenommen, nachdem Präsident Karol Nawrocki kürzlich ein entsprechendes Gesetz unterzeichnet hat. Die Richtlinie verpflichtet Kryptowährungsbörsen, Broker und Wallet-Dienstleister, Benutzer- und Transaktionsdaten an die Steuerbehörden zu sammeln und zu melden. Anleger, die ihre Krypto-Gewinne nicht wie vorgeschrieben deklarieren, müssen mit einem Strafsteuersatz von bis zu 75 % rechnen. Nach den aktuellen Vorschriften müssen Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen für das Jahr 2025 bis zum 30. April 2026 mit dem Formular PIT-38 angegeben werden und unterliegen einem regulären Kapitalertragssteuersatz von 19 %. Mining- und Staking-Belohnungen sind bei Erhalt steuerfrei, werden jedoch steuerpflichtig, sobald sie in Fiat-Währung umgewandelt werden.