Die State Bank of Pakistan hat das Rundschreiben Nr. 10 von 2026 herausgegeben, das das Verbot von 2018 für den Umgang mit virtuellen Vermögenswerten durch neue Vorschriften im Rahmen des Virtual Assets Act (2026) ersetzt. Diese Änderung erlaubt es regulierten Einrichtungen, Bankkonten für von der Pakistan Virtual Asset Regulatory Authority (PVARA) lizenzierte Anbieter von virtuellen Vermögenswerten und deren Kunden zu eröffnen. Die Vorschriften verlangen eine Lizenzüberprüfung, Sorgfaltspflichten und die Einrichtung separater Kundenkonten für autorisierte Transaktionen. Das Vermischen von Geldern, Bareinzahlungen und die Verwendung virtueller Vermögenswerte als Sicherheiten für Finanzierungen sind verboten, ebenso wie eine kontinuierliche Transaktionsüberwachung und die Einhaltung der Geldwäschegesetze. Zusätzlich dürfen nur Institutionen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung Konten mit eingeschränktem Verwendungszweck eröffnen. Regulierte Einrichtungen ist es untersagt, eigene oder Kundengelder zu verwenden, um in virtuelle Vermögenswerte zu investieren, diese zu handeln oder zu halten.