Ein US-Bezirksgericht im südlichen Bezirk von New York hat den Antrag von Kalshi auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt, wodurch der Fall in die Phase des Antrags auf Abweisung übergehen kann. Richterin Analisa Torres entschied, dass die Glücksspielgesetze des Bundesstaates New York auf Kalshis Sportereignisverträge anwendbar sind und diese Gesetze nicht durch das Commodity Exchange Act außer Kraft gesetzt werden. Diese Entscheidung stellt einen erheblichen Rückschlag für Kalshi in seinem laufenden Rechtsstreit dar.