Ein Richter hat einen Antrag auf Abweisung eines Falls wegen fehlender Zuständigkeit abgelehnt, der Herrn Storm betrifft, der beschuldigt wird, Gelder aus einem in New York ansässigen Hackerangriff durch Kryptowährung zu waschen. Der Richter äußerte Skepsis bezüglich der Angemessenheit des Gerichtsstands, verschob jedoch eine endgültige Entscheidung bis zum Prozess. Es wurden Bedenken hinsichtlich des Nachweises des Gerichtsstands geäußert, was darauf hindeutet, dass ein möglicher Antrag nach Regel 29 in diesem Fall überzeugend sein könnte.
Richter lehnt Abweisung des Gerichtsstands im Fall der Krypto-Geldwäsche ab
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