Die japanische Finanzdienstleistungsbehörde (FSA) hat eine öffentliche Konsultation zu den Arten von Anleihen eingeleitet, die als Reservevermögen für Stablecoins verwendet werden können, wobei Rückmeldungen bis zum 27. Februar 2026 eingereicht werden können. Dieser Schritt ist Teil der Umsetzung der Änderungen des Zahlungsdienstegesetzes von 2025, die darauf abzielen, die Compliance-Standards für an den Yen gebundene Stablecoins, die über Treuhandstrukturen ausgegeben werden, zu klären. Der Entwurf schlägt vor, die zulässigen Sicherheiten auf ausländische Anleihen mit hoher Bonität und einem Kreditrisikorating von 1–2 oder höher zu beschränken, und die Emittenten müssen ausstehende Anleihen im Gesamtwert von mindestens 100 Billionen Yen (ca. 648 Milliarden US-Dollar) haben. Darüber hinaus verstärkt die FSA die Offenlegungs- und Risikomanagementanforderungen für Banken und deren Tochtergesellschaften, die im Bereich der Krypto-Vermittlung tätig sind, und führt zusätzliche Compliance-Prüfungen für ausländische Stablecoins ein.