Die japanische Finanzdienstleistungsbehörde hat Änderungen am Zahlungsdienste-Gesetz angekündigt, die am 1. Juni in Kraft treten sollen. Die aktualisierten Vorschriften umfassen Stablecoins, digitale Zahlungsmethoden, Krypto-Assets sowie Vermittler im Bereich elektronischer Zahlungsdienste und Geldtransfergeschäfte. Bemerkenswert ist, dass Reservevermögen für bestimmte elektronische Zahlungsmethoden vom Treuhandbegünstigten-Typ unter bestimmten Bedingungen für Staatsanleihen und vorzeitig kündbare Festgelder verwendet werden können, wobei definierte Zuweisungsgrenzen und Anforderungen zum Kapitalschutz gelten. Darüber hinaus werden für neue Vermittlungsgeschäfte klare Registrierungs-, Nutzerleitfaden- und Schutzregeln eingeführt.