Die japanische Finanzdienstleistungsbehörde (FSA) hat angekündigt, dass ab dem 1. Juni 2026 bestimmte im Ausland ausgegebene Stablecoins als elektronische Zahlungsmittel anerkannt werden. Dies folgt auf eine Überarbeitung der Verordnung des Kabinettsamts über elektronische Zahlungsmittel, die nun Treuhandbegünstigtenrechte umfasst, die nach ausländischem Recht errichtet wurden und mit dem japanischen Rechtsrahmen übereinstimmen. Diese Änderung schafft eine rechtliche Grundlage für die konforme Zirkulation dieser Stablecoins innerhalb Japans. Darüber hinaus werden diese ausländischen Treuhandbegünstigtenrechte nicht als Wertpapiere im Sinne des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes eingestuft.