Japan hat seine Vorschriften bezüglich des Umgangs mit ausländischen elektronischen Zahlungsmethoden geändert. Die Änderung schreibt vor, dass Anbieter elektronischer Zahlungsdienste die Angemessenheit ausländischer elektronischer Zahlungsmethoden anhand ihrer Gleichwertigkeit mit japanischen Standards bewerten müssen. Darüber hinaus werden ausländische Treuhandbegünstigtenrechte nach dem Zahlungsdienstegesetz als elektronische Zahlungsmethoden eingestuft, jedoch nicht als Wertpapiere nach dem Finanzinstrumente- und Börsengesetz betrachtet.
Japan ändert Vorschriften für ausländische elektronische Zahlungsmethoden
Haftungsausschluss: Die auf Phemex News bereitgestellten Inhalte dienen nur zu Informationszwecken.Wir garantieren nicht die Qualität, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen aus Drittquellen.Die Inhalte auf dieser Seite stellen keine Finanz- oder Anlageberatung dar.Wir empfehlen dringend, eigene Recherchen durchzuführen und einen qualifizierten Finanzberater zu konsultieren, bevor Sie Anlageentscheidungen treffen.
