Die Hongkonger Wertpapier- und Futures-Kommission (SFC) hat ihre Richtlinien bezüglich der von in Hongkong lizenzierten Unternehmen erbrachten Dienstleistungen für Kunden aus dem chinesischen Festland klargestellt. Gemäß einer kürzlichen Auslegung ihres Rundschreibens vom 22. Mai können diese Unternehmen weiterhin neue Konten für Investoren aus dem chinesischen Festland eröffnen, sofern sie alle Anforderungen für die Kontoeröffnung erfüllen. Dienstleistungen dürfen jedoch nicht innerhalb des chinesischen Festlands angeboten werden. Die SFC betonte, dass Dienstleistungen zwar bestehenden Kunden aus dem Festland angeboten werden können, diese jedoch allen relevanten Gesetzen Hongkongs und den anwendbaren Rechtsvorschriften der jeweiligen Gerichtsbarkeit entsprechen müssen. Diese Klarstellung folgt auf eine gemeinsame Mitteilung der Behörden des chinesischen Festlands vom 22. Mai, die ihre Anforderungen auf Finanzinstitute in anderen Rechtsgebieten ausdehnt, wenn diese Investoren aus dem chinesischen Festland betreuen.