Ab dem 26. Mai haben bestimmte Banken in Hongkong eine neue Anforderung für Kunden eingeführt, die persönlich ein Investmentkonto eröffnen. Kunden müssen nun eine "Erklärung zur rechtmäßigen Herkunft der Gelder" unterzeichnen, in der bestätigt wird, dass alle für Investitionstätigkeiten verwendeten Gelder aus rechtmäßigen Quellen außerhalb des chinesischen Festlands stammen. Diese Anpassung entspricht den lokalen regulatorischen Anforderungen.
Das neue Dokument mit dem Titel "Grenzüberschreitende Offenlegungserklärung (anwendbar auf Anträge zur Kontoeröffnung für Investmentkonten)" betrifft auch Investoren vom chinesischen Festland, die zwischen dem 23. und 25. Mai Konten eröffnet haben. Diese Investoren müssen die aktualisierte Erklärung nachträglich unterzeichnen, andernfalls wird die Kauftransaktionsfunktionalität ihres Kontos ausgesetzt. Bestehende Bestände und Vermögenswerte bleiben von dieser Anforderung unberührt.
Hongkonger Banken verlangen rechtmäßige Herkunftserklärung für Investmentkonten
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