Dem GENIUS-Gesetz zufolge ist es versicherten Einlageneinrichtungen (IDIs) Berichten zufolge untersagt, Stablecoins direkt auszugeben. Darüber hinaus ist es Tochtergesellschaften dieser Institute verboten, Zinsen auf solche digitalen Vermögenswerte anzubieten. Dies wirft Fragen hinsichtlich des Potenzials tokenisierter Einlagen als alternatives Finanzinstrument im Rahmen des aktuellen regulatorischen Rahmens auf.
GENIUS-Gesetz beschränkt IDIs bei der Ausgabe von Stablecoins und Zinsangeboten
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