Eine Rechtsstreitigkeit, an der New York beteiligt ist, wurde gemäß 28 U.S.C. §§ 1331, 1441 und 1442 an ein Bundesgericht verlegt. Die von New York vorgebrachten Ansprüche sollen bedeutende und umstrittene Fragen des Bundesrechts betreffen, die eine vollständige Präemption rechtfertigen. Die Verlegung an das Bundesgericht zeigt, dass New Yorks Versuch, die Bundesgerichtsbarkeit durch strategische rechtliche Formulierungen zu umgehen, erfolglos war.