Der Vorsitzende der FDIC, Travis Hill, gab bekannt, dass gemäß den Umsetzungsregeln des GENIUS-Gesetzes Inhaber von Stablecoins nicht für irgendeine Form der Einlagensicherung berechtigt sein werden. Dies schließt die durchlaufende Einlagensicherung ein, die von Finanzinstituten im Namen der Kunden beantragt wird. Darüber hinaus bewertet die FDIC die regulatorische Einordnung tokenisierter Einlagen und schlägt vor, dass diese wie Bankeinlagen behandelt und denselben regulatorischen sowie Einlagensicherungsrahmen unterworfen werden sollten.