China hat den Zeitraum für die steuerliche Nachverfolgung von im Ausland erzielten Einkünften von Steuerpflichtigen aus dem chinesischen Festland verlängert, möglicherweise bis zurück ins Jahr 2017. Seit 2025 haben die Steuerbehörden Mitteilungen herausgegeben, in denen die Steuerpflichtigen aufgefordert werden, ihre Einkünfte sowohl im Inland als auch im Ausland selbst zu bewerten und Steuererklärungen einzureichen. Der Schwerpunkt liegt auf den letzten drei Jahren, insbesondere 2022 und 2023, aber die Verjährungsfrist umfasst nun Einkünfte bis zurück ins Jahr 2017.