Web3-Unternehmen sehen sich zunehmend Herausforderungen durch grenzüberschreitende Strafverfolgungsmaßnahmen ausgesetzt, darunter Kontosperrungen und Vermögensbeschlagnahmungen, die oft von Gewinnmotiven getrieben sind. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft hat solche Praktiken als berichtenswert identifiziert, wobei bis Ende 2025 über 19.000 Fälle von gewinnorientierter Strafverfolgung durch staatsanwaltschaftliche Organe bearbeitet wurden. Diese Maßnahmen beinhalten häufig unrechtmäßige Zuständigkeitsüberschreitungen und den unsachgemäßen Einsatz strafrechtlicher Maßnahmen bei wirtschaftlichen Streitigkeiten. Unternehmen im Web3- und Kryptobereich, insbesondere solche mit zentralisierten Operationen oder Elementen des Zufalls, sind anfällig für diese Strafverfolgungsmaßnahmen. Den Unternehmen wird geraten, rechtliche Strategien zu implementieren, um diesen Maßnahmen entgegenzuwirken, wie die Überprüfung der Identität von Ermittlern, die Sicherung von Kommunikationsbeweisen und die Hinzuziehung von Rechtsbeistand, um unrechtmäßige Zuständigkeiten und Durchsetzungspraktiken anzufechten. Das Oberste Volksgericht und die Staatsanwaltschaft haben die Notwendigkeit betont, diese Missbräuche anzugehen, was auf eine Bewegung hin zu rechtmäßigeren Durchsetzungspraktiken hinweist.