Eine US-Bundesrichterin in Manhattan, Jeannette Vargas, hat eine Zivilklage gegen Binance und dessen Gründer Zhao Changpeng abgewiesen. Die Kläger warfen Binance vor, durch seine Handelsaktivitäten globale Terroranschläge erleichtert zu haben. Das Gericht entschied jedoch, dass die Kläger keine direkten Beweise vorgelegt haben, die bestimmte Transaktionen mit den Anschlägen in Verbindung bringen, wie etwa Geldflüsse, Wallet-Besitz oder den Zeitpunkt der Transaktionen. Die Richterin hat den Klägern 60 Tage eingeräumt, um eine überarbeitete Klage einzureichen. Das Urteil kritisierte zudem die 891-seitige Klageschrift der Kläger als übermäßig lang und als nicht den Haftungsstandards gemäß dem Anti-Terror-Gesetz entsprechend.
US-Richter weist Klage gegen Binance wegen Terrorismusverbindungen ab
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