Die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) hat im Oktober 2025 ihr Einzelhandelsverbot für Kryptowährungs-Exchange-Traded Notes (ETNs) aufgehoben, der Zugang bleibt jedoch stark eingeschränkt. Bitcoin-ETNs werden als "eingeschränkte Massenmarkt-Investitionen" eingestuft, was von den Anlegern verlangt, Risikowarnungen zu bestehen, Eignungstests zu absolvieren und Abkühlungsphasen einzuhalten. Diese Investitionen sind nicht durch Entschädigungsregelungen für Finanzdienstleistungen abgedeckt. Darüber hinaus haben große Banken wie HSBC und Barclays Beschränkungen für Überweisungen an Kryptowährungsbörsen eingeführt, wobei einige Banken Transaktionen vollständig blockieren.
Kritiker argumentieren, dass der Ansatz der FCA "gleiches Risiko, gleiche Regulierung" zu breit gefasst sei, da Bitcoin mit spekulativen Token gleichgesetzt werde und Anleger auf weniger regulierte Offshore-Plattformen treibe. Ab April 2026 werden Krypto-ETNs von den regulären ISA-Steuerfreikonten ausgeschlossen, wodurch sie auf innovative Finanz-ISAs beschränkt und die steuerlich begünstigten Optionen weiter eingeschränkt werden. Diese regulatorischen Maßnahmen, die darauf abzielen, Risiken zu mindern, könnten unbeabsichtigt Anleger in riskantere Umgebungen drängen und damit die Ziele des Verbraucherschutzes untergraben.
Der Zugang zu Bitcoin-ETNs der britischen FCA steht trotz Aufhebung des Verbots vor mehreren Einschränkungen
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