Die Türkei vollzieht den Übergang von einem Verbot von Kryptowährungszahlungen hin zur Einführung umfassender Vorschriften für Krypto-Assets. Der neue Rahmen befugt das Finanzkriminalamt, Krypto-Konten einzufrieren, was eine bedeutende Veränderung in der Aufsicht darstellt. Darüber hinaus werden Krypto-Assets nun als nicht-monetäre immaterielle Vermögenswerte klassifiziert, wodurch die bestehenden Unternehmens- und Einkommensteuerregelungen unter den Kategorien immaterielle Vermögenswerte oder Kapitalgewinne angewendet werden können.