Die thailändische Börsen- und Wertpapieraufsichtsbehörde bittet um öffentliche Stellungnahmen zu Entwurfsregeln für börsengehandelte Kryptowährungsfonds sowie zu einem Vorschlag, die Qualifikationsstandards für ausländische Verwahrer digitaler Vermögenswerte, die von Fonds genutzt werden, zu verschärfen. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 20. September.
Nach dem Entwurf müssen Krypto-ETFs von Vermögensverwaltungsgesellschaften aufgelegt und verwaltet werden, als passive Anlagevehikel fungieren, die die Preise von Krypto-Assets nachbilden, und im Jahresdurchschnitt ein Nettoengagement von mindestens 80 % des Nettoinventarwerts in einen einzelnen Krypto-Asset aufweisen. Als zunächst zulässige Vermögenswerte kommen nur Bitcoin und Ethereum in Frage. Die Produkte würden ausschließlich an der Stock Exchange of Thailand gehandelt, und die Vermögenswerte müssten überwiegend von inländischen Verwahrern digitaler Vermögenswerte gehalten werden, die von der thailändischen SEC reguliert werden. Die Aufsichtsbehörde könnte später qualifizierte ausländische Verwahrer zulassen, falls dies notwendig und angemessen ist. Investmentfonds und private Fonds dürften zudem vorbehaltlich der bestehenden Grenzen auch in in Thailand börsennotierte Krypto-ETFs investieren.
Thailändische SEC bittet um Stellungnahmen zu Entwurfsregeln für Krypto-ETFs und beschränkt anfängliche Vermögenswerte auf Bitcoin und Ethereum
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