Ein Gericht in Texas hat eine Klage des Kryptowährungsentwicklers Michael Lewellen abgewiesen, der eine rechtliche Ausnahme für seine Spenden-Software Pharos anstrebte. Der US-Chefbezirksrichter Reed O’Connor entschied, dass Lewellen keine glaubwürdige Androhung einer Strafverfolgung nach den Geldübertragungsgesetzen nachweisen konnte. Die Entscheidung des Gerichts bezog sich auf ein Memorandum des US-Justizministeriums, das besagt, dass das DOJ keine virtuellen Währungsbörsen oder verwandte Dienste aufgrund von Nutzerhandlungen oder unbeabsichtigten Verstößen strafrechtlich verfolgen wird. Lewellen äußerte seine Enttäuschung und betonte, dass das DOJ-Memo keine rechtliche Sicherheit biete.