Das Steuergericht Südkoreas hat eine erneute Untersuchung einer umstrittenen Schenkungssteuerbewertung im Zusammenhang mit Bitcoin-Übertragungen angeordnet. Der Fall dreht sich um Bitcoin, die von einem Auslandswechselkonto des Ehepartners auf das inländische Konto des Steuerpflichtigen übertragen wurden und zunächst als "Schenkung" eingestuft und besteuert wurden. Der Steuerpflichtige behauptet, dass die Bitcoins ursprünglich ihm gehörten und aufgrund reisebedingter Einschränkungen vorübergehend über das Konto des Ehepartners geleitet wurden, weshalb sie nicht als Schenkung betrachtet werden sollten.