Der Oberste Gerichtshof Südkoreas hat entschieden, dass Bitcoin, der von Einzelpersonen auf virtuellen Vermögensbörsen wie Upbit und Bithumb gehalten wird, gemäß der Strafprozessordnung beschlagnahmt werden kann. Diese Entscheidung baut auf einem Urteil von 2018 auf, das Bitcoin als Vermögenswert einstufte, der vom Staat konfisziert werden kann. Das Gericht stellte klar, dass der Beschlagnahmungsumfang nicht auf physische Gegenstände beschränkt ist, sondern auch elektronische Informationen umfasst. Da Bitcoin ein digitaler Token mit wirtschaftlichem Wert ist, der unabhängig durch private Schlüssel verwaltet und kontrolliert wird, kann er rechtlich von Ermittlungsbehörden beschlagnahmt werden.