Der Oberste Gerichtshof Südkoreas hat entschieden, dass Bitcoins, die auf virtuellen Vermögensbörsen gehalten werden, gemäß der Strafprozessordnung beschlagnahmt werden können. Diese wegweisende Entscheidung, die am 11. Dezember 2025 getroffen wurde, geht auf einen Fall aus dem Jahr 2020 zurück, bei dem die Polizei im Rahmen einer Geldwäscheuntersuchung 55,6 Bitcoins vom Konto eines Verdächtigen auf einer Börse beschlagnahmte. Das Gericht stellte fest, dass Bitcoin als elektronisches Token mit wirtschaftlichem Wert als ein beschlagnahmungsfähiger Gegenstand gilt. Dieses Urteil klärt den rechtlichen Status von auf Börsen gespeicherten Kryptowährungen und bestätigt deren Legitimität für Beschlagnahmungen in strafrechtlichen Ermittlungen. Es wird erwartet, dass es einen Präzedenzfall für zukünftige Gerichtsverfahren und Gesetzgebungen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten in Südkorea schafft.