Die südkoreanische Finanzdienstleistungskommission erklärte, sie werde ein Verifizierungs- und Pilotprogramm für die Tokenisierung börsennotierter Aktien starten, das sich auf die Korea Exchange konzentriert und sich an Pilotbeispielen der New York Stock Exchange und der Nasdaq orientiert. Die Regulierungsbehörde erklärte zudem, dass nicht börsennotierte Aktien über eine Treuhandstruktur tokenisiert werden.
Die Kommission skizzierte einen dreistufigen Fahrplan für die Tokenisierung etablierter Vermögenswerte. Die erste Phase beginnt mit dem Inkrafttreten des Token Securities Act im Februar 2027 und beschränkt die Tokenisierung zunächst auf private Geldmarktfonds, private Unternehmensanleihen und nicht börsennotierte Aktien ausschließlich für institutionelle Anleger. In der zweiten Phase wird der Umfang auf öffentliche Angebote ausgeweitet, während in der dritten Phase nach der Verabschiedung einer Stablecoin-Gesetzgebung die On-Chain-Abwicklung sowohl für Wertpapiere als auch für Abwicklungsinstrumente vorangetrieben wird.
Südkorea legt einen dreistufigen Fahrplan für ein Pilotprojekt zur Tokenisierung von Aktien fest
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