Der Nationale Steuerdienst Südkoreas erklärte, dass Einwohner Konten bei ausländischen Betreibern virtueller Vermögenswerte weiterhin als ausländische Finanzkonten melden müssen, selbst wenn die Börse insolvent wird. Die Behörde erklärte, dass jeder Einwohner, der ein Konto bei einem ausländischen Betreiber virtueller Vermögenswerte für Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten eröffnet, weiterhin den Meldepflichten unterliegt. Die digitalen Vermögenswerte, die 2026 voraussichtlich unter die Meldepflicht für ausländische Finanzkonten fallen, werden auf 10,5 Billionen KRW geschätzt, 5,4 % weniger als 2025.