Die Finanzaufsichtsbehörden Südkoreas erarbeiten Richtlinien, die es börsennotierten Unternehmen erlauben sollen, in Kryptowährungen zu investieren, schließen jedoch Stablecoins wie USDT und USDC von der genehmigten Liste aus. Diese Entscheidung basiert auf dem aktuellen Devisentransaktionsgesetz, das Stablecoins nicht als legale ausländische Zahlungsmittel anerkennt und somit potenziell mit bestehenden Gesetzen in Konflikt steht. Trotz des Interesses einiger Unternehmen, Stablecoins für Absicherung und sofortige Abwicklung im grenzüberschreitenden Handel zu nutzen, plant die Finanzdienstleistungskommission (FSC), zunächst nur Investitionen in die Top 20 der nicht-Stablecoin-Vermögenswerte nach Marktkapitalisierung zuzulassen, wie Bitcoin und Ethereum. Die Investitionsgrenzen könnten auf 5 % des Eigenkapitals eines Unternehmens begrenzt werden.