Der Financial Intelligence Service (FIU) Südkoreas hat die Durchführungsverordnung zum Gesetz über spezifische Finanzinformationen überarbeitet und die Pflicht zur Meldung von Kryptowährungstransfers über 10 Millionen Won aufgehoben. Diese Änderung, die ab dem 20. August in Kraft tritt, ermöglicht es den Börsen, Risiken eigenständig zu verwalten. Zuvor mussten inländische Betreiber solche Transfers unabhängig vom Risikoniveau an die FIU melden. Die Änderungen erweitern außerdem die Travel Rule, sodass sie nun alle Transaktionsbeträge abdeckt und nicht nur solche über 1 Million Won. Eine verstärkte Kundenüberprüfung bei risikoreichen Transaktionen ist jetzt nur noch erforderlich, wenn das Unternehmen dies für notwendig hält. Darüber hinaus erhalten kleine Unternehmen eine einjährige Schonfrist für Meldepflichten im Zusammenhang mit einer Verschuldungsquote von nicht mehr als 200 %, und die Nutzung von Cloud-Diensten im Ausland ist für Geldwäschebekämpfungssysteme erlaubt.