Das Gauteng High Court in Südafrika hat entschieden, dass die Übertragung von Bitcoin an ausländische Börsen als Kapitalexport gilt und den Devisenkontrollen des Landes unterliegt. Das Gericht ordnete die Beschlagnahme von Bitcoin-Vermögenswerten im Wert von fast 6 Millionen Rand von einem Händler an, der zwischen Januar 2018 und März 2020 etwa 1.680 Bitcoins an eine nur über im Ausland registrierte Börsen zugängliche Wallet transferierte. Diese Handlung wurde als Verstoß gegen die Devisenvorschriften gewertet, da sie ohne Genehmigung des Finanzministeriums erfolgte.
In verwandten Entwicklungen hat das südafrikanische Finanzministerium einen Entwurf des Capital Flows Management Act 2026 zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlicht. Das vorgeschlagene Gesetz zielt darauf ab, die Verwaltung grenzüberschreitender Kapitalflüsse zu modernisieren, indem die Notwendigkeit der Vorabgenehmigung von Transaktionen reduziert und die Berichterstattung sowie Überwachung von transaktionsstarken, risikoreichen grenzüberschreitenden Transaktionen verbessert wird.
Südafrikanisches Gericht stuft Bitcoin-Überweisungen ins Ausland als Kapitalexport ein
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