Die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) hat zwei neue Eingaben erhalten, die sich auf Selbstverwahrungsrechte und die Regulierung von dezentralen Finanzmärkten (DeFi) konzentrieren. Eine am 20. Januar eingereichte Vorschlag von "DK Willard" betont die Bedeutung der Wahrung der Selbstverwahrungsrechte für Einwohner von Louisiana und verweist dabei auf das Landesgesetz HB 488. Er plädiert dafür, starke Registrierungs- und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen in der bevorstehenden bundesstaatlichen Kryptogesetzgebung beizubehalten. Die zweite Eingabe stammt von der Arbeitsgruppe der Handelsfirmen der Blockchain Association und fordert Klarstellungen zu den Händlerregeln für tokenisierte Aktienmärkte. Sie schlägt vor, dass Unternehmen, die tokenisierte Aktien und DeFi-Assets für eigene Konten handeln, nicht automatisch als "Händler" im Sinne des Exchange Act eingestuft werden sollten. Diese Eingaben erfolgen vor dem Hintergrund laufender Verhandlungen über den bundesstaatlichen Gesetzesentwurf zur Struktur des Kryptomarktes, CLARITY, wobei Branchenführer wie Coinbase-CEO Brian Armstrong für Kompromisse werben, um die Gesetzgebung voranzutreiben.