Die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) hat vorübergehende Richtlinien für Unternehmen herausgegeben, die während der andauernden Regierungsstilllegung Börsengänge (IPOs) planen. Emittenten können nun Registrierungsdokumente einreichen, ohne einen Ausgabepreis anzugeben, wobei diese Dokumente nach 20 Tagen automatisch in Kraft treten. Diese Maßnahme ermöglicht es den Unternehmen, trotz der Beurlaubung von etwa 90 % der SEC-Mitarbeiter, die die IPO-Prüfungen zum Erliegen gebracht hat, fortzufahren. Unternehmen wie Navan, Andersen Group und der Kryptowährungsverwahrer Bitgo, die bereits Börsengänge angemeldet haben, können diese Richtlinien nutzen, um ihre Marketingaktivitäten fortzusetzen. Das vorübergehende Verfahren der SEC schließt nicht aus, dass später noch Fragen gestellt oder Änderungen an den Einreichungen vorgenommen werden.