Die Abteilung für Handel und Märkte der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat eine Stellungnahme zur Anwendung der Anforderung "physischer Besitz oder Kontrolle" gemäß der Kundenschutzregel 15c3-3(b)(1) des Securities Exchange Act im Kontext von Krypto-Asset-Wertpapieren veröffentlicht. Die Stellungnahme beschreibt Bedingungen, unter denen Broker-Dealer als im "physischen Besitz" von Kundenvermögen befindlich angesehen werden können. Dazu gehört der direkte Zugriff und die Fähigkeit, Vermögenswerte on-chain zu übertragen, sowie die Einrichtung und Aufrechterhaltung schriftlicher Richtlinien zur Bewertung und kontinuierlichen Überprüfung der Distributed-Ledger-Technologie und der Netzwerke, auf die sie sich stützen. Die SEC stellt außerdem klar, dass bei bekannten erheblichen Sicherheits- oder Betriebsproblemen oder anderen wesentlichen Verwahrungsrisiken der Besitz nicht anerkannt werden kann.
SEC klärt Verwahrungsregeln für Krypto-Asset-Wertpapiere
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