Die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) hat Leitlinien herausgegeben, wie Broker-Dealer Krypto-Asset-Wertpapiere legal unter den bestehenden Kundenschutzregeln verwahren können. Die am 17. Dezember von der Abteilung für Handel und Märkte veröffentlichte Anleitung präzisiert Regel 15c3-3 und betont die Bedeutung des physischen Besitzes oder der Kontrolle über diese Vermögenswerte.
Die Erklärung der SEC beschreibt die Bedingungen, unter denen sich ein Broker-Dealer im Besitz eines Krypto-Asset-Wertpapiers befinden kann, wie etwa den direkten Zugriff auf die Blockchain und die Übertragungsfähigkeit. Zudem wird die Notwendigkeit dokumentierter Bewertungen der Blockchain-Eigenschaften, der operativen Widerstandsfähigkeit und der Kontrollen zum Schutz privater Schlüssel sowie zur Bewältigung potenzieller Störungen auf der Blockchain, wie 51%-Angriffe oder Hard Forks, hervorgehoben.
SEC klärt Verwahrungsregeln für Broker-Dealer bei Krypto-Asset-Wertpapieren
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