Die U.S. Securities and Exchange Commission (US-Börsenaufsicht SEC) hat eine befristete, an Bedingungen geknüpfte „Innovation Exemption" (Innovationsausnahme) genehmigt, die den begrenzten Handel mit tokenisierten Aktien des National Market System (NMS) an bestimmten On-Chain-Handelsplätzen erlaubt, den sogenannten Tokenized Securities Trading Venues (TSVs). Die SEC erklärte, die Tokenisierung biete das Potenzial, Kosten bei Emission, Abwicklung und der Erfassung von Eigentumsverhältnissen zu senken und zugleich Markttransparenz und Liquidität zu erhöhen.
Zugelassene TSVs können genehmigte Geschäfte über automatisierte Market Maker und Liquiditätspools abwickeln, müssen dabei jedoch strenge Auflagen erfüllen, darunter öffentliche Offenlegung, Handelstransparenz, die Abstimmung von Schutzmechanismen zur Handelsunterbrechung (Circuit Breaker), Aufzeichnungspflichten sowie technische Sicherheitsvorkehrungen. Die Handelsaktivität wird durch Obergrenzen bei der Zahl der Ticker und beim Handelsvolumen begrenzt. Die SEC machte deutlich, dass diese Ausnahmeregelung darauf ausgelegt ist, operative Daten aus On-Chain-Märkten zu erheben, um künftige langfristige Regulierungsrahmen mitzugestalten.
SEC genehmigt Innovationsausnahme für den On-Chain-Handel mit tokenisierten NMS-Aktien
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