Die Abteilung für Handel und Märkte der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat eine Mitarbeitererklärung veröffentlicht, die es bestimmten Benutzeroberflächen für den Handel mit Krypto-Asset-Wertpapieren, wie Websites, Wallet-Plugins und mobilen Front-Ends, unter bestimmten Bedingungen erlaubt, ohne Broker-Dealer-Registrierung zu operieren. Zu diesen Bedingungen gehört, keine Anlageberatung anzubieten, keine Aufträge im Namen der Nutzer weiterzuleiten und keine Nutzervermögen zu halten. Die Oberflächen können feste Gebühren oder transaktionsbasierte Gebühren erheben. Diese Richtlinie gilt für Handels-Front-Ends von Self-Custody-Wallets und läuft in fünf Jahren ab, sofern die SEC keine weiteren formellen Maßnahmen ergreift.