Die Zentralbank Russlands hat beschlossen, Privatanlegern den Handel nur mit Bitcoin, Ethereum und USDT im Rahmen neuer Vorschriften zu erlauben. Der stellvertretende Gouverneur Vladimir Chistyukhin nannte die hohe Volatilität und die Marktrisiken, die mit Kryptowährungen verbunden sind, als Gründe für die Beschränkungen. Die Vorschriften sind Teil der Gesetzgebung Russlands zur digitalen Währung, die voraussichtlich nächsten Monat nach ihrer ersten Zustimmung durch die Staatsduma in Kraft treten wird. Die neuen Regeln beinhalten auch eine Investitionsobergrenze von 300.000 Rubel und verlangen von sowohl qualifizierten als auch nicht qualifizierten Anlegern, vor dem Kauf digitaler Vermögenswerte einen Wissenstest zu bestehen. Darüber hinaus wird ab 2027 das unlizenzierte Verleihen von Kryptowährungen verboten sein. Die Gesetzgebung bedarf noch weiterer Lesungen, der Zustimmung des Föderationsrates und der Unterschrift des Präsidenten, um Gesetz zu werden.