Eine neue gesetzgeberische Entwicklung hat bestimmte Kryptowährungen als nicht-untergeordnete Vermögenswerte eingestuft, basierend auf ihrer Aufnahme in börsengehandelte Produkte ab dem 1. Januar 2026. Laut dem Gesetzesentwurf müssen Token, die als Hauptvermögenswert eines an einer nationalen Wertpapierbörse gelisteten ETFs dienen und gemäß Abschnitt 6 des Securities Exchange Act registriert sind, nicht die Offenlegungen einreichen, die für andere Token vorgeschrieben sind. Diese Klassifizierung gilt für $XRP, $SOL, $LTC, $HBAR, $DOGE und $LINK und ordnet sie von Anfang an in Bezug auf die regulatorische Behandlung $BTC und $ETH gleich.
Neues Gesetz stuft bestimmte Token als nicht-untergeordnete Vermögenswerte in ETFs ein
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