Malaysia hat seine Regeln zur Vermögensdeklaration für Beamte überarbeitet, die Beteiligungsgrenzen erheblich erhöht und digitale Vermögenswerte in den regulatorischen Rahmen aufgenommen. Nach den neuen Richtlinien, die vom malaysischen öffentlichen Dienst herausgegeben wurden, dürfen Beamte nun Anteile an malaysischen Unternehmen bis zu 5 % des eingezahlten Kapitals oder einem Gesamtwert von 300.000 RM halten, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Dies stellt eine erhebliche Erhöhung gegenüber der bisherigen Obergrenze von 100.000 RM dar. Erstmals sind digitale Vermögenswerte in den Vorschriften enthalten, was einen Schritt zu mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei den Investitionstätigkeiten der Beamten unterstreicht. Die Änderungen zielen darauf ab, sich an die sich entwickelnden Finanzmärkte und Anlageinstrumente anzupassen und sicherzustellen, dass die Investitionen der Beamten angemessen reguliert werden.