In Strafverfahren, die Kryptowährungen betreffen, führt die Behauptung der "Unkenntnis" nicht automatisch zur Haftungsbefreiung. Rechtliche Bewertungen konzentrieren sich darauf, ob objektive Handlungen auf ein "subjektives Bewusstsein" hinweisen, anstatt sich ausschließlich auf verbale Verteidigungen zu stützen. Indikatoren wie ungewöhnlich hohe Renditen, Umgehung von KYC-Protokollen, häufige Kartenwechsel oder die Nutzung verschlüsselter Kommunikationsmittel können darauf hindeuten, dass man "es hätte wissen müssen." Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass angemessene Sorgfalt angewandt wurde oder eine Täuschung offensichtlich ist, kann "Unkenntnis" potenziell eine gültige Verteidigung sein. Die wichtigste Erkenntnis ist, dass die Einhaltung vor dem Ereignis und nicht nachträgliche Ausreden über die Befreiung entscheidet.